Schulpraktische Übungen

Für alle Studierenden der Lehrämter an Gymnasien, Regionalschulen bzw. Haupt- und Realschulen sowie der Sonderpädagogik mit Deutsch als Erst- oder Zweitfach ist der Besuch der schulpraktischen Übungen verpflichtend in der Studienordnung vorgeschrieben.

Es handelt sich dabei um eine praktische Übung, bei der Gruppen von bis zu 7 Studierenden ein Semester lang wöchentlich 45 oder 90 Minuten Deutschunterricht in ausgewählten Schulklassen gestalten. Die Planung der Unterrichtsstunden sowie deren Durchführung und Reflexion erfolgt unter Anleitung einer betreuenden Lehrkraft in der gesamten Gruppe, sodass jede/r Studierende neben den eigenen Stunden die Unterrichtsversuche der jeweiligen Kommilitoninnen und Kommilitonen beobachten und auswerten kann.

Die Studierenden erhalten so erste Praxiserfahrungen im Umgang mit den Schülern und lernen, fachliche Inhalte alters- und zielgruppengerecht mit Orientierung an Rahmenplänen und Bildungsstandards aufzubereiten. Ein schriftlicher Langentwurf zu einer gehaltenen Stunde bereitet zudem auf die Anfertigung des späteren Praktikumsberichtes sowie auf die Anforderungen des Referendariats vor.

Voraussetzung für die Teilnahme an den SPÜ sind die beiden bestandenen Klausuren der Didaktik-Einführungen (Sprach- und Literaturdidaktik); die schulpraktischen Übungen ihrerseits sind Vorbedingung für die Anmeldung zum Hauptpraktikum der jeweiligen Lehrämter.

Für die Studierenden des neuen modularisierten Lehramtsstudienganges bilden die SPÜ einen verbindlichen Teil des weiterführenden Fachdidaktik-Moduls und sind in der Regel im 6. Semester zu absolvieren.

Es ist jedem Studienanfänger anzuraten, sich schnellstmöglich nach Aufnahme des Studiums für diese Veranstaltung anzumelden, selbst wenn die formalen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Es können sich Wartesemester ergeben, in denen die Vorleistungen noch problemlos erbracht werden können. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail unter Angabe des studierten Lehramtes und des aktuellen Fachsemesters an: karen.templin(at)uni-rostock.de oder persönlich in den Sprechzeiten von Karen Templin. Aus gegebenem Anlass sei darauf verwiesen, dass Studierende, die sich erst im relativ hohen Fachsemester anmelden, die gewöhnliche Wartezeit akzeptieren müssen und nicht einfach wegen ihres hohen Fachsemesters vorgezogen werden können. (Ausnahmen sind Studienortwechsler, die sich unverzüglich nach ihrer Einschreibung an der Universität Rostock anmelden.)