Informationen zum Praktikum für Studierende im neuen BA-Studiengang Germanistik SPSO 2015

(vgl. SPSO 2015 § 8 sowie Praktikumsordnung vom Januar 2016)

Antrag

Das 3-wöchige Praktikum im Modul Vermittlungskompetenz Germanistik muss künftig im Vorfeld schriftlich bei Herrn Florian Brandl beantragt werden, damit die Eignung der Praktikumsstelle (vgl. Modulbeschreibung) überprüft werden kann. Der Antrag wird formlos gestellt, Name und Tätigkeitsfeld der Praktikumsstelle müssen eindeutig aus dem Antrag hervorgehen. Die Eignungsentscheidung muss vor Antritt des Praktikums erfolgen.

Nachweis

Das Praktikum ist durch eine unbenotete Bescheinigung der Praktikumsstelle nachzuweisen. Sie muss Angaben zur Praktikumsstelle, zu der/dem Studierenden, zur Dauer und zu den Tätigkeiten im Praktikum enthalten. Zu verwenden ist das Formular, das auf der Homepage der Fakultät zur Verfügung gestellt wird. Die Bescheinigung ist von der Praktikumsstelle zu unterzeichnen, anschließend von der Fachstudienberatung abzuzeichnen und im Original beim Prüfungsamt vorzulegen sowie als Kopie abzugeben.

Ein Praktikumsbericht ist nicht erforderlich.

Bestätigung der Praktika für die Studierenden im Studiengang BA Ger im Erstfach  (Modul Vermittlungskompetenz)

Florian Brandl