Ansprechpartner BAföG (Bescheinigung gemäß §48 BAföG)

Achtung: Neuregelung BAföG-Nachweis für alle modularisierten Studiengänge der PHF

Der BAföG-Nachweis erfolgt ab sofort über den Ausdruck der Leistungsübersicht aus dem Prüfungsportal. Ein Nachweis über das „Formblatt 5“ ist nicht mehr notwendig.

Diese Regelung gilt für alle BA-Studiengänge der Philosophischen Fakultät und alle modularisierten LA-Studiengänge, die komplett an der Philosophischen Fakultät studiert werden, also mit einer Kombination aus den folgenden Studienfächer: Latein, Griechisch, Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch, Geschichte, Philosophie, Sport  (modularisiert, ab Prüfungsordnung 2012).

Bis zum Ende des jeweiligen Semesters sind folgende Mindestpunktzahlen nachzuweisen:

Modularisiertes Lehramt
4. Semester: 78 LP
5. Semester: 108 LP
6. Semester: 138 LP
7. Semester 168 LP
8. Semester: 198 LP
9. Semester: 228 LP

Bachelor
4. Semester: 90 LP
5. Semester: 120 LP
6. Semester: 150 LP

Für modularisierte LA-Studiengänge anderer Fächer, die nicht an der Philosophischen Fakultät angeboten werden, sind 75 Prozent der geforderten Leistungspunkte in den Bildungswissenschaften und dem jeweiligen Studiengang inklusive Fachdidaktik notwendig.

Für Studierende, die nach der alten Studienordnung studieren, gilt weiterhin das derzeitige Nachweis-Verfahren über das „Formblatt 5“. Am Institut für Germanistik sind vorübergehend die Studienberater/Innen dafür zuständig. Bringen Sie das Formblatt und Ihre Scheine mit in die Sprechstunde. Das unterschriebenen Formblatt reichen sie beim BAföG-Amt als Nachweis ein. In der Sprechstundevon können Sie alle Fragen im Zusammenhang mit dem BAföG-Nachweis klären. Von E-Mail-Anfragen bitten wir Abstand zu nehmen.