Informationen zur Studienobligatorik im Bereich Sprachgeschichte im Grundstudium

Stand: ab WS 2012/2013

Für Studierende der Studiengänge LA/Gym, LA/H-R (Deutsch als Pflichtfach) und der modularisierten LA-Studiengänge für das Lehramt an Gymnasien und an Regionalen Schulen, sowie aller BA-Studiengänge im Fach Germanistik

— V "Geschichte der deutschen Sprache im Mittelalter" (2 SWS)
— Ps "Mittelhochdeutsch" (2 SWS)
Der Besuch der Vorlesung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Proseminar; daher kann die Vorlesung nicht nach dem Proseminar absolviert werden.

Für Studierende des Masterstudiengangs Germanistik ist es möglich, diese Lehrveranstaltungen in ihrem Modul O zu belegen, wenn sie entsprechende Kompetenzen für den Zugang zu späteren LV des Masterstudiengangs im Bereich Sprachgeschichte und Ältere deutsche Literatur nachholen müssen.

Für Studierende der auslaufenden Studiengänge LA/G-H, LA/H-R (Deutsch als Zweitfach); LA/So zum Ersatz für die entfallende Überblicksveranstaltung zur Geschichte der deutschen Sprache / Mittelhochdeutsch: — V "Geschichte der deutschen Sprache im Mittelalter" (2 SWS)

Für Studierende eines Beifach-Studiengangs Deutsch, des BA/WiPäd mit Deutsch als Zweitfach sowie der modularisierten LA-Studiengänge Lehramt an Grundschulen und Lehramt für Sonderschulpädagogik besteht keine Obligatorik im Bereich Sprachgeschichte.